Vor einer Stunde noch über den Roten Platz geschlendert und jetzt schon in New York – Google Street View führt einen, wenn auch nur virtuell, direkt rein in die Metropolen der Welt. Street View ist Heilsbringer und der Teufel in Person zugleich. Die Idee ist einfach. Ein Auto fährt durch die Straßen und macht jede Menge Bilder. Derzeit sind die bunten Google-Cars in Deutschland unterwegs und knippsen jeden Quadratmeter. Im Labor fügen fleißige Hände und intelligente Maschinen die Fotos zusammen und basteln so ein 360-Grad-Panoramabild. Der optische Eindruck kommt dem eines Spaziergängers nahe. Prima lässt sich so Freunden zeigen wo man arbeitet oder wie es rund um die eigene Wohngegend aussieht. Vergangenheit sind die Zeiten der ungewissen Feriendomizile und nahe ist die Zukunft in der man den Abend mit einem virtuellen Stadtrundgang vertreibt.
Das Problem: Mit den geknipsten Bildern fürchten einige um ihre Privatsphäre. Bei Datenschützer schrillen schon jetzt die Alarmglocken. Google selbst ist darum bemüht, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das sei alles kein Problem, schließlich seien die Bilder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon mehrere Monate alt und Street View beinhalte ja keine Videoaufnahmen. Zudem sollen Gesichter und Autokennzeichen durch die “beste verfügbare Technologie” unkenntlich gemacht werden. Und wenn doch mal ein Gesicht durchrutscht und erkennbar ist, dann “kann dies Google sehr einfach gemeldet werden”. Dann finde eine zeitnahe nachträgliche Unkenntlichmachung statt.
In Arbeit ist ebenfalls eine Funktion mit der jeder der Veröffentlichung eines Bildes (wie etwa dem eigenen Haus) widersprechen kann. Zwar sei diese Funktion noch in der Entwicklung, Widersprüche nimmt Google trotzdem bereits an. Die Kontaktadresse lautet: streetview-deutschland@google.com. Widerspruch kann jeder einlegen der vom Persönlichkeitsrecht Gebrauch machen kann. Grundsätzlich kann darüber nur jeder für sich selbst verfügen. Bei Gebäuden könne sowohl der Mieter, als auch der Vermieter/Hausbesitzer einen Einspruch einlegen.







